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Lohn- und Gehaltsabrechnungen » Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alle Leistungen werden ausschließlich aufgrund des § 6 Nr. 3 , 4 Steuerberatungsgesetz erbracht.
Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.

1. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen dieser Vereinbarung, seiner Anlagen und weiterer Weisungen des Auftraggebers sowie unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen, vor allem des Bundesdatenschutzgesetzes.

Insbesondere erbringt der Auftragnehmer aufgrund dieser Vereinbarung für den Auftraggeber Leistungen bei der Personalabrechnung.

Der Leistungsumfang entspricht dem Inhalt einer gesonderten Leistungsbeschreibung (Musterauswertung), die Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Zukünftige Änderungen des Leistungsumfanges (z. Bsp. durch veränderte technische oder rechtliche Möglichkeiten) werden dem Auftraggeber bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn dem Auftraggeber dadurch keine höheren Kosten entstehen. Anderenfalls besteht ein Widerspruchsrecht.

Leistungsänderungen beeinflussen nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung.


2. Organisation

Die erfassungsgerecht vorbereiteten Belege hat der Auftraggeber zu den jeweils vereinbarten Abrechnungsterminen anzuliefern. Der Auftragnehmer stellt dafür kostenlos Erfassungsbelege zur Verfügung.

Die Daten werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber verarbeitet. Sie unterliegt keiner Formvorschrift. Ein angelieferter Erfassungsbeleg gilt immer gleichzeitig als Freigabe.

Rückrechnungen und Wiederholungsabrechnungen, die auf vom Auftraggeber verursachte Fehler zurückzuführen sind, werden diesem in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für reklamierte Abrechnungen, für die eine Freigabe, aber kein Erfassungebeleg vorlag.

Die Anlieferung der Abrechnungsdaten zum Auftragnehmer sowie die Zustellung der Auswertungsunterlagen an den Auftraggeber erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die zur Erfüllung dieser Vereinbarung notwendige Qualifikation und Kompetenz seiner Mitarbeiter zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Um den technischen und betrieblichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist es dem Auftragnehmer erlaubt, sich für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer zu bedienen.
Bei Erfordernis ist der Auftragnehmer berechtigt, die o.g. organisatorischen Maßnahmen zu ändern. Der Auftraggeber wird über derartige Anpassungen in Kenntnis gesetzt.


3. Pflichten des Auftraggebers 

Im Zuge der Vertragserfüllung wird der Auftraggeber im erforderlichen Umfang mitwirken.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf eigene Kosten die abrechnungsrelevanten Daten schriftlich oder in geeigneter elektronischer Form mit dem Ziel der Erfassung und Verarbeitung der Daten zur Verfügung stellen.

Bei einer möglichen datenschutzrechtlichen Überprüfung wird der Auftraggeber im gesetzlich erforderlichen Umfang kostenlos mitwirken.


4. Rechnungslegung

Die vom Auftragnehmer aufgrund dieser Vereinbarung, seiner Anlagen und weiterer Anweisungen des Auftraggebers erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt

Grundlage der Rechnungslegung ist die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Preisliste als Bestandteil dieser Vereinbarung.

Die Erstellung der Rechnung erfolgt monatlich nach erfolgter Abrechnung und ist bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren 10 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig.


5. Aufrechnung und Zurückbehaltung 

Fällige und nicht bezahlte Rechnungen des Auftraggebers werden in den Stufen Erinnerung, Mahnstufe I, II und III angemahnt. Ab Mahnstufe II ist der Auftragnehmer berechtigt, jede weitere Leistung gegenüber dem Auftraggeber solange einzustellen, bis eine Wertstellung der offenen Posten beim Auftragnehmer erfolgt.

Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungs-rechte kann der Auftraggeber nicht geltend machen.


6. Haftung

Fehlerhafte Auswertungen, die auf Erfassungsfehler des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden kostenlos berichtigt.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für weitere Schäden jeder Art, insbesondere Schäden wegen Verlusts der Daten, Schlechtlieferungen, Verlusts von Lieferungen oder dergleichen, haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, diese Schäden beruhen auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers. Dann ist jedoch die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, höchstens jedoch auf 10, 00 Euro je betroffener Abrechnung beschränkt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Ein Fall höherer Gewalt liegt auch bei Arbeitskampfmaßnahmen sowie bei Nicht- oder Schlechtleistung durch einen Unterauftragnehmer vor.
Der Auftraggeber wird im Fall höherer Gewalt unverzüglich benachrichtigt und über die voraussichtliche Dauer und den Umfang der Störungen informiert. Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften um die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und um die Vermeidung und Beseitigung der Störungen bemühen.

Der Auftragnehmer ist Erfüllungsgehilfe und nicht Helfer in Steuer- und Rechtssachen.


7. Datenschutz 

Auf der Grundlage der Bestimmungen dieser Vereinbarung erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten der Mitarbeiter.

Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sind in ihren Arbeitsverträ-gen und durch gesonderte Erklärung auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der Geheimhaltung verpflichtet worden. Gleichermaßen werden mögliche Unterauftragnehmer vom Auftragnehmer vertraglich auf die strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Weisungen des Auftraggebers verpflichtet.

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der angelieferten Daten allein verantwortlich. Er ist weiterhin allein für die Unterrichtung einer bei ihm bestehenden Arbeitnehmervertretung verantwortlich. Diese kann ihre in Bezug auf den Datenschutz zustehenden Rechte gegenüber dem Auftragnehmer nur über den Auftraggeber wahrnehmen.

Gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO wird zusätzlich ein Vertrag über Auftragsverarbeitung geschlossen.


8. Vertragsdauer und Kündigung   

Diese Vereinbarung wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen.

Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um die vorgenannte Laufzeit, längstens jedoch jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Sofern diese Vereinbarung nicht durch ordnungsgemäße Kündigung des Auftraggebers erfolgt, hat er dem Auftragnehmer den dadurch entgangenen Umsatz zu erstatten. Grundlage ist dabei die Anzahl der zuletzt abgerechneten Mitarbeiter.


9. Rechte und Gerichtsstand 

Die Übertragung von Rechten und Pflichten nach dieser Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragsteils.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Auftragnehmers.


10. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schrifterfordernis.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene Regelung, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

Alle Leistungen werden ausschließlich aufgrund des § 6 Nr. 3 , 4 Steuerberatungsgesetz erbracht.
Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.